Öffentliche Bekanntmachungen
Titel: Stadtverordnetenversammlung
Datum: 25.09.2023 (Auszug aus dem Bürgerinformationssystem)
Thema: Geflüchtetenunterkünfte
In einer ersten groben Schätzung belaufen sich die Kosten der Erschließung der Unterkünfte für die Kanalbaumaßnahmen auf ca. 1,5 Mio € (1,2 Mio € Baukosten und 0,3 Mio € Planungs- und Baunebenkosten) und für die Straßenbaumaßnahmen auf 1,0 Mio € (0,8 Mio € Baukosten und 0,2 Mio € Planungs- und Baunebenkosten).
Titel: Stadtverordnetenversammlung
Datum: 25.09.2023 (Auszug aus dem Bürgerinformationssystem)
Thema: Anfrage Bürgerhaus Bi (Grüne)
Frage: Ist der Stand des Grundwassers inzwischen so unproblematisch, dass Keller und Tiefgarage nicht mehr gefährdet sind?
Antwort: Der Grundwasserstand ist seit den 70er-Jahren um ca. 2 Meter gesunken und ist tatsächlich nicht mehr problematisch.
Titel: Stadtverordnetenversammlung
Datum: 25.09.2023 (Auszug aus dem Bürgerinformationssystem)
Thema: Aus „Große Anfragen“
Beantwortung von Großen Anfragen gem. § 16 (2) der Geschäftsordnung hier: Anfrage der WAM-Fraktion, Stv. Schuschkow vom 31.08.2023 betreffend „Stand Entschlammung Surfsee“ Die gemäß § 16 (2) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung gestellte Große Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1. Rund 25% 2. Die Kosten der Maßnahme betrugen, einschließlich Planung, Kampfmittelsondierung und Freischnitt, 720.000,00 €. Die durchgeführte Maßnahme entsprach der Planung laut HH Beschluss. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant.
Titel: Stadtverordnetenversammlung
Datum: 25.09.2023 (Auszug aus dem Bürgerinformationssystem)
Thema: Aus „Kleine Anfragen“
156 Prof. Dr. Joachim Fetzer FDP-Fraktion Bezug Kirchgasse Wann rechnet der Magistrat mit dem Bezug des Gebäudes in der Kirchgasse? Anfang des Jahres 2024.
Titel: Stadtverordnetenversammlung
Datum: 25.09.2023 (Auszug aus dem Bürgerinformationssystem)
Thema: Aus der Beschlussüberwachung
57 1431/2019 11.06.2019 PB 6 Flutlichtanlage Fußballplatz Fechenheimer Weg; Antrag der FDP-Fraktion vom 19.05.2019 In Bearbeitung. 21.04.2023 2. Bodengutachten liegt vor. Die weitere Planung wird auf Grundlage des Bodengutachtens erstellt
204 0502/2022 04.07.2022 PB 6 Neubau Bürgerhaus Bischofsheim – Weiterführung der Planungen In Bearbeitung. 22.08.2023 Aufgrund eines Verfahrensfehlers wird die Ausschreibung einer Verfahrensbetreuung derzeit neu erarbeitet und demnächst veröffentlicht.
Titel: Stadtverordnetenversammlung
Datum: 25.09.2023 (Auszug aus dem Bürgerinformationssystem)
Thema: Maintalbad
Für das Projekt Maintalbad wurde die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) von den Fachplanern an die Stadt Maintal und die Projektsteuerung Ende August übergeben.
Dementsprechend liegt im Rahmen der Projektsteuerung ein großer Fokus in der Überprüfung dieser Unterlagen, da die Entwurfsplanungen die Grundlagen für alle weiteren Ausführungspläne und die Umsetzung der Maßnahme darstellen. Im Rahmen der Plausibilitätsüberprüfung der vorgelegten Unterlagen durch die Projektsteuerung und die Verwaltung haben sich Fragen ergeben, die noch zu klären sind. Daher wurde eine genauere Prüfung der Fachplanungen durch externe Fachbüros veranlasst. Die Ergebnisse dieser Prüfungen müssen zunächst mit den beauftragten Architektur- und Ingenieurbüros verifiziert werden. Erst zum Abschluss dieses Prozesses kann eine Vorlage von Planungs- und Berechnungsunterlagen erfolgen, die eine solide Entscheidungsgrundlage für den Realisierungsbeschluss des Bauvorhabens darstellen.
Titel: Stadtverordnetenversammlung
Datum: 25.09.2023 (Auszug aus dem Bürgerinformationssystem)
Thema: Bearbeitungsstand der Angebotsbebauungspläne
Der erste Kleingartenbebauungsplan für den Bereich „Grünflächen nördlich der Ringmauer“ in der Gemarkung Hochstadt zur Legalisierung und Neuanlage von Kleingärten wurde als Pilotbebauungsplan begonnen und ist im Juni dieses Jahres durch die ortsübliche Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.
Für die zwei weiteren Bebauungspläne „Kleingärten auf dem Hahnes“ (Hochstadt) sowie „Kleingärten Hinter der Mühle“ (Wachenbuchen) wurden bereits Bebauungsplanentwürfe erstellt sowie das Artenschutzgutachten fertiggestellt. Nach Offenlage und frühzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger*innen Maintals ist die Einarbeitung der Stellungnahmen zu prüfen und eine Abwägung vorzunehmen. Die Beschlussfassung steht noch aus.
Die Aufstellung neuer Kleingartenbebauungspläne (Anmerkung: noch 8 B-Pläne) und die Fertigstellung der bereits begonnenen ist, aufgrund fehlenden Fachpersonals in der Außenbereichsplanung, nicht möglich. Die folglich ausbleibenden Angebote für Umsiedlungsgärten verzögern den – 4 – – 5 – gesamten Prozess der Auflösung illegaler Bebauung. Die Bearbeitungszeit der noch fehlenden Bebauungspläne wird eine Dauer von voraussichtlich 20 Jahren in Anspruch nehmen.
Titel: Stadtverordnetenversammlung
Datum: 25.09.2023 (Auszug aus dem Bürgerinformationssystem)
Thema: Gebäudeverwaltung an MIG übertragen
Es besteht die Gefahr, dass die Vergütung von Leistungen, welche die MIG für die Stadt Maintal im Rahmen der Gebäudeverwaltung erbringt, der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Dieses hätte zur Folge, dass die Kosten der Stadt Maintal für die Leistungen der MIG im Rahmen der Gebäudeverwaltung sofort um 19% steigen würden.
Titel: Städtebaulicher Realisierungswettbewerb, Fortschreibung Masterplan Maintal Mitte
Datum: 03.07.2023
Thema: öffentliches Bauvorhaben
Beschlussvorschlag:
1. Die als Anlage beigefügte „Auslobung des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbs“ wird beschlossen.
2. Der Städtebauliche Realisierungswettbewerb wird als beschränkter Einladungswettbewerb vom Büro Drees und Sommer durchgeführt.
3. Die erforderlichen Mittel von 142.000 Euro werden aus den Mitteln Inv.61701 – HK 01 zur Verfügung gestellt. Es erfolgt ein Mitteltransfer und die Leistungsbeschreibung wird entsprechend geändert.
Beschluss vom 3.7.23:
Daraus ergibt sich folgender Beschluss: 1. Die als Anlage beigefügte „Auslobung des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbs“ wird beschlossen. 2. Der Städtebauliche Realisierungswettbewerb wird als beschränkter Einladungswettbewerb vom Büro Drees und Sommer durchgeführt. 3. Die erforderlichen Mittel von 142.000 Euro werden aus den Mitteln Inv.61701 – HK 01 zur Verfügung gestellt. Es erfolgt ein Mitteltransfer und die Leistungsbeschreibung wird entsprechend geändert. In der Anlage 01 Auslobung_Entwurf „Entwicklung des Gebiets Maintal-Mitte für die Stadt Maintal städtebaulicher Wettbewerb zur Fortschreibung des Rahmenplans nach GWB und RPW 2013 Auslobung“ wird der Text „30.2 STÄDTEBAULICHE DICHTE Es gilt, eine städtebauliche Dichte mit einer GFZ von 1,2 zzgl. Staffelgeschosse zu erzeugen.“ ersetzt durch:
„30.2 STÄDTEBAULICHE DICHTE Es gilt, eine städtebauliche Dichte mit einer GFZ von bis zu 1,6 zzgl. Staffelgeschosse zu erzeugen.“ In der Anlage 01 „Auslobung__Entwurf“ in Punkt 30.5. (Seite 29) wird nach dem ersten Absatz folgender Absatz eingefügt: „Der Bahnübergang an der Eichenheege ist als nicht vorhanden zu bezeichnen (dieser wird voraussichtlich geschlossen).“
Titel: Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Westendstraße, L3195 und Kennedystraße„ im Bereich des Michel Hotels hier: Vorhaben auf 2026 verschieben
Datum: 03.07.2023
Thema: öffentliches Bauvorhaben
Beschlussvorschlag:
Dem städtebaulichen Konzept zur Umsetzung von vier gerichteten Punkthäusern mit max. 6 Geschossen wird zugestimmt. Die Umsetzung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „1. Änderung Westendstraße“ und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Baugesetzbuch) wird auf das Jahr 2026 verschoben.
Beschluss vom 3.7.23:
Dem städtebaulichen Konzept zur Umsetzung von vier gerichteten Punkthäusern mit max. 6 Geschossen wird zugestimmt. Die Umsetzung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „1. Änderung Westendstraße“ und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Baugesetzbuch) wird auf das Jahr 2024 verschoben Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag auszuhandeln. Nach Vorlage dieses Vertrags und Prüfung durch den zuständigen Ausschuss wird der Stadtverordnetenversammlung eine Magistratsvorlage vorgelegt mit dem Inhalt eines Aufstellungsbeschlusses, dies jedoch nicht vor dem Jahr 2024.
Titel: Verpflichtung der Stadt Maintal zur langfristigen Anmietung von Gemeinschaftsunterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen
Datum: 03.07.2023
Thema: Vermietung öffentlicher Gebäude
Beschlussvorschlag:
1. Auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal zur Drucksache 1011/2023 Punkt 4 bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung ihre Absicht zwei neue Gemeinschaftsunterkünfte Maintal-Ost und Maintal-Mitte durch die Maintal Immobilien Gesellschaft (MIG) errichten zu lassen.
2. Die Kapazität der beiden Einrichtungen soll sich an jeweils 200 Personen orientieren. Die Unterkunft Maintal-Mitte soll um ein zusätzliches Modul Obdachlosenunterkunft mit einer Kapazität von bis zu 50 Personen erweitert werden.
3. Die erste Gemeinschaftsunterkunft soll bis Ende 2024 betriebsbereit sein; Die zweite Gemeinschaftsunterkunft und Obdachlosenunterkunft soll spätestens Ende 2025 betriebsbereit zur Verfügung stehen.
4. Bei der Gestaltung des Raumprogramms ist der Fachbereich Soziales zu beteiligen.
5. Das Raumprogramm bzw. die Gestaltung der Anlage soll es ermöglichen neben der Primärnutzung zu einem späteren Zeitpunkt geeignete Sekundärnutzungen zu erlauben.
6. Die neuen Gemeinschaftsunterkünfte ersetzen die Gemeinschaftsunterkunft Braubachstraße (Ende Mietvertrag 31.12.2025), Gemeinschaftsunterkunft Cal-Zeiss-Straße (Ende Mietvertrag 31.12.2025); Gemeinschaftsunterkunft Neckarstraße bis spätestens Ende 2025 in Abhängigkeit von der Entwicklung der Zuweisungen von Geflüchteten und der Notwendigkeit der Vorhaltung von Unterbringungsmöglichkeiten.
7. Die Stadt Maintal verpflichtet sich die Gemeinschaftsunterkünfte Maintal-Ost und Maintal-Mitte von der MIG bis mindestens 2045 anzumieten.
8. Der Magistrat wird beauftragt ab dem Haushaltsplan 2024 ff die notwendigen Finanzmittel in der Finanzplanung vorzusehen.
9. Der Magistrat wird ermächtigt zeitnah die notwendigen Vorbereitungen und Maßnahmen abschließend durchzuführen, um der MIG die notwendigen Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung stellen. Hierzu gehören insbesondere auch Maßnahmen zum Grundstückserwerb durchzuführen.
Beschluss Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2023:
Im Rahmen der Blockabstimmung in der Fassung des federführenden Ausschusses ( „lt. Beschlussvorschlag“) mit Mehrheit beschlossen.
Titel: Parklets auf öffentlichen Parkplätzen
Datum: 03.07.2023
Thema: Kleine Anfragen nach §16 (3) der Geschäftsordnung Nr.: 148 von Götz Winter (CDU)
Kürzlich wurden in Maintal ungefähr auf Höhe des Cafés Pearson & Puppe Sitzgelegenheiten auf öffentlichen Parkplätze installiert. (siehe Anlage). Hierzu fragt die CDU Fraktion an:
1. In welchen Gremien städtischen Gremien wurde die Maßnahme beschlossen?
2. Warum wurde die Maßnahme nicht in den städtischen Gremien wie Bauausschuss, Mobilitätsausschuss oder der Stadtverordnetenversammlung beraten?
3. In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für die Maßnahme und aus welcher Haushaltsposition begründet sich diese?
4. Wurden die in unmittelbarer Nähe ansässigen Gastrobetriebe, Gewerbebetriebe und Gesundheitsbetriebe bei der Entscheidung des ob und des wie der Maßnahme eingebunden? Wenn ja, welche Betriebe wurde gefragt?
Antworten:
Zu 1.) In keinem. Es handelt sich um ein temporäres Pilotprojekt (befristet auf ein Jahr).
Zu 2.) s. 1.)
Zu 3.) Die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität (AGNH) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie Wirtschaft und Wohnen hat der Stadt Maintal die beiden Parklets kostenlos zur Verfügung gestellt. Zu 4.) Der ansässige Gastrobetrieb wurde über die Maßnahme informiert.
Titel: Bebauungsplan: Grünflächen nördlich der Ringmauer in Hochstadt
Datum: 14.06.2023
Thema: öffentliches Bauvorhaben
Bauleitplanung der Stadt Maintal
Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Grünflächen nördlich der Ringmauer“ in der Gemarkung Hochstadt
hier: Inkrafttreten des Bebauungsplanes (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal hat am 28.03.2022 in öffentlicher Sitzung den o. g. Bebauungsplan mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften, Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB, § 5 Hessische Gemeindeordnung und § 91 Hessische Bauordnung).
Der Geltungsbereich ist der Übersichtskarte zu entnehmen. Der Bebauungsplan ist aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).